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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Carsharing
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden* und der einfach mobil Carsharing GmbH (im folgenden: einfach mobil) für den gesamten Bereich der Dienstleistung Carsharing. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur schriftlich möglich.
§ 2 Vertragsart
Der Carsharing Nutzungsvertrag ist ein atypischer Rahmenvertrag über die gemeinschaftliche aufeinanderfolgende Nutzung von Fahrzeugen der einfach mobil durch die Kunden. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung seitens einfach mobil setzt vertragsgerechtes Verhalten aller Kunden voraus. Die Haftung der einfach mobil gegenüber Kunden für Schäden, die aus vertragswidrigem Verhalten anderer Kunden resultieren, ist ausgeschlossen.
§ 3 Informationspflichten und -rechte
Der Kunde ist verpflichtet, einfach mobil stets auf aktuellem Stand bezüglich seiner Namens-, Adress-, Kommunikationsverbindungs- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot einfach mobil unverzüglich bekannt zu geben. Der Kunde ist damit einverstanden, daß einfach mobil eine Bonitätsprüfung zur Wahrung berechtigter Interessen i.S.d. BDSG durchführt.
§ 4 Fahrtberechtigung
Die Berechtigung zur Fahrt setzt immer eine während der gesamten Dauer der Fahrt für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis voraus. Im Fall einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis ist einfach mobil von jeglicher Haftung freigestellt. Fahrtberechtigt ist der Kunde sowie jede andere vom Kunden beauftragte Person, solange der Kunde mitfährt. Ist der Kunde aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug selbst zu führen oder ist der Kunde eine juristische Person, entfällt die Verpflichtung des Kunden, bei Fahrten beauftragter Personen selbst mitzufahren. Bei juristischen Personen können für die Fahrtberechtigung Beauftragter zusätzliche Entgelte gemäß Preisliste erhoben werden. Bei Beauftragung anderer zur Fahrt ist der Kunde verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis des Beauftragten sowie dessen Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Der Kunde und der Beauftragte haften gesamtschuldnerisch gegenüber einfach mobil für alle im Zusammenhang mit der Beauftragung und der Nutzung durch den Beauftragten entstehenden Schäden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Berechtigung zur Fahrt steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Beachtung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote, der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sowie der vertraglichen Pflichten. Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs benutzt werden. Die Nutzung zur motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Gütertransport, sowie zu rechtswidrigen Zwecken ist verboten. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) ist verboten. Befindet sich ein Fahrzeug in erkennbar verkehrsunsicherem Zustand, so darf es nicht benutzt werden. Die Weitervermietung des Fahrzeugs ist verboten.
§ 5 Zugangsmedium und Mitgliedskarte/Handbuch
Zugangsmedien wie Schlüssel oder Kundenkarte, die dem Kunden ausgehändigt werden, bleiben im Eigentum von einfach mobil. Bei Verlust fällt eine Vertragsstrafe an. Bei Verlust durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten haftet der Kunde für den vollen Schaden sowie alle Folgeschäden. Mit Beendigung des Vertrags ist der Kunde zur sofortigen Rückgabe der Zugangsmedien verpflichtet. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Einfach mobil ist berechtigt, die Zugangsmedien bei vertragswidrigem Verhalten einzuziehen.
§ 6 Buchung, Stornierung, Freigabe, Überziehung
Die Fahrzeugnutzung ist nur nach vorheriger Buchung des Fahrtzeitraums gestattet. Jede Buchung kann jederzeit storniert, verkürzt und, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist, verlängert werden. Bei Verkürzung und Storno können Entgelte gemäß der Preisliste anfallen. Jede Fahrzeugnutzung ohne Buchung oder außerhalb der gebuchten Zeit ist vertragswidriges Verhalten mit den Haftungsfolgen des § 13. Zur Vermeidung von Buchungsfehlern wird dem Kunden bei telefonischer Buchung der Buchungssachverhalt am Ende des Buchungsvorgangs nochmals vorgelesen. Bestätigt der Kunde das Vorgelesene, trägt er ab diesem Zeitpunkt das Risiko fehlerhafter Buchungen und haftet für die daraus resultierenden Schäden.
§ 7 Fahrt
Dem Kunden ist bekannt, daß die Fahrzeuge seitens einfach mobil nicht zwischen den einzelnen Fahrten überprüft werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf Mängel und grobe Verschmutzungen zu kontrollieren und entsprechende Sachverhalte vor Fahrtantritt an einfach mobil zu melden. Der Kunde hat das Fahrzeug schonend und sachgerecht zu behandeln und selbständig Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. aufzufüllen. Bei Verlassen des Fahrzeugs ist dieses immer zu verschließen. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.
§ 8 Versicherung
einfach mobil schließt für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht-, eine Fahrzeugvollversicherung sowie eine Schutzbrief-Versicherung ab. Bei selbstverschuldeten Unfällen trägt der Kunde einen Eigenanteil gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeuges entstanden sind (z.B. Kupplungsschäden, Schäden durch Betankung mit einer falschen Kraftstoffsorte). Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, sowie wenn der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist. Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn vom Kunden falsche Daten angegeben oder gefälschte Unterlagen vorgelegt werden. Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Vertragspflicht verletzt oder wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden herbeigeführt hat. Die Haftungsreduzierung entfällt ebenso, wenn der Fahrer sich unerlaubt im Sinne des StGB vom Unfallort entfernt soweit die berechtigten Interessen von einfach mobil an der Feststellung des Schadenfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde haftet unbeschadet einer vereinbarten Haftungsreduzierung persönlich und unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden an den Fahrzeug-Aufbauten, insbesondere bei Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhe oder -breite sowie für Schäden, die auf unsachgemäßes Be- und Entladen oder auf das Ladegut zurückzuführen sind. Die Haftungsreduzierung endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
§ 9 Unfälle und Schäden
Unfälle und andere im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge der einfach mobil entstandene Schäden sind einfach mobil unverzüglich telefonisch oder persönlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung stellt einfach mobil dem Mieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,- € in Rechnung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt einfach mobil vorbehalten. Unfälle mit erheblichem Sachschaden oder mit Personenschaden sind zusätzlich der Polizei zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Er hat einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen sowie darüber hinaus im Rahmen des Zumutbaren zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Abwicklung des Schadenfalles beizutragen. Bei einer Panne hat der Mieter die Servicezentrale (Telefon 0800 12 12 600, gebührenfrei) zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Servicezentrale abzusprechen.
§ 10 Nutzung von Fahrzeugen anderer Carsharing Anbieter
Bei Nutzung von Fahrzeugen anderer Carsharing Anbieter entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Carsharing Anbieter. Der Kunde stellt einfach mobil von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nutzung ergeben.
§ 11 Preise und Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Für alle Dienstleistungen sowie Vertragsstrafen gelten die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme, Fälligkeit bzw. Verursachung aktuellen Preislisten. Bei Rückbelastung von Lastschriften sowie bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr nach Preisliste zuzüglich der Rücklastschriftgebühr der Bank der einfach mobil erhoben werden. Einfach mobil ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines einfach mobil entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß einfach mobil kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen der einfach mobil kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den Fahrzeugen, dem Fahrzeugzubehör oder dem Bordbuch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der einfach mobil.
§ 12 Vertragsstrafen und Haftung für Vertragsverletzungen
Für den Fall der Zurückbehaltung eines Fahrzeugs durch den Kunden wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Neuwerts des betreffenden Fahrzeugs fällig. Bei anderem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei grober Missachtung der Bedienungsanleitung Carsharing können Vertragsstrafen oder Aufwandspauschalen gemäß der Preisliste fällig werden. Der Kunde haftet für vertragswidriges Verhalten einschließlich aller Folgeschäden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 13 Haftung von einfach mobil
Die Haftung von einfach mobil aus diesem Vertrag ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet einfach mobil auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Falle ist die Haftung jedoch dem Umfang nach auf die Höhe des vorhersehbar vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Verwendung eines Fahrzeuges im Zusammenhang mit Straftaten ist einfach mobil von jeglicher Haftung freigestellt.
§ 14 Kündigung
Jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Kunden oder nach jedem Unfall hat einfach mobil das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Kunde hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 16. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung die Rückgabepflichten des Kunden gemäß § 6 erfüllt sind.
§ 15 Datenschutz
Einfach mobil ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gemäß der §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu nutzen.
§ 16 Änderungen der Vertragsbedingungen
Einfach mobil behält sich vor, die Fahrtpreise bei einer Steigerung der Kraftstoffpreise mit sofortiger Wirkung entsprechend anzupassen. Der Kunde wird hiervon schriftlich informiert. Sonstige Änderungen der Preislisten oder der AGB werden vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesen letztgenannten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Änderungen wirksam werden, zu.
§ 17 Gericht und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Marburg vereinbart; einfach mobil ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrags oder dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich im Nutzungsvertrag oder in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
*Zum Zwecke der Textkürzung wurde die männliche Form verwendet. Stand: 01.05.2005




